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Rechtsprechung und Urteile

Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen

Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden und damit in der Hauptsache die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt.

Arbeitgeber darf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anordnen

In einem Dienstleistungsbetrieb, in dem ein physischer Kundenkontakt besteht, kann der Arbeitgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend anordnen. Aus einem Attest zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines MNS muss hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund eines MNS zu erwarten sind. Besteht aufgrund einer wirksamen Befreiung von der MNS-Pflicht oder aufgrund der Weigerung des Tragens keine andere Möglichkeit des Einsatzes im Betrieb, ist eine Kündigung in der Regel gerechtfertigt.

Sturz beim Skifahren auf mehrtägiger, vom Arbeitgeber organisierten Reise kann Arbeitsunfall sein

Das während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung neben anderen Aktivitäten angebotene Skifahren kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

EHEC-Infektion kein Arbeitsunfall

Vorhalten einer Betriebskantine begründet keinen Versicherungsschutz wegen einer besonderen Betriebsgefahr.

Sturz auf dem Weg ins Homeoffice kein Arbeitsunfall

Der Weg innerhalb der Wohnung oder des Wohnhauses zum Homeoffice ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert.

Schock nach Kollision mit Hund gilt als Wegeunfall

Berufsgenossenschaft muss Wegeunfall anerkennen, obwohl der Arbeitsweg verlassen wurde

Achillessehnenriss beim Völkerball kein Arbeitsunfall

Während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten Rehabilitation besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein bewusstes seitliches Ausweichmanöver beim Völkerball im Rahmen der Bewegungstherapie ist allerdings nicht dazu geeignet, einen Riss der Achillessehne zu bewirken.

Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten

Wenn die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit verursacht, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davor stehen.

Keine Beschäftigung ohne Maske

Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen.

Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat heute mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des am 30. Dezember 2020 verkündeten Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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