Bei einem sog. Schnuppertag bekommen Bewerberinnen und Bewerber erste Einblicke in den Betrieb und das Unternehmen erhält einen ersten persönlichen Eindruck vom Interessenten.
Häufig steht hierbei eine Führung durch den Betrieb auf dem Programm. Kommt es dabei zu einem Unfall, ist dieser durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. So ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. März 2022 (Aktenzeichen B 2 U 13/20 R).