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Vorschriften und Regelwerk der DGUV

Neu DGUV Information 209-090 „Tätigkeiten mit Magnesium“

Die DGUV Information 209-090 richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit der Herstellung und Bearbeitung von Magnesiumbauteilen betraut sind. Sie beschreibt Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren und gibt Hinweise zur Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.

Detailliertere Informationen finden Sie hier

Geändert DGUV Information 209-069 Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung – Informationen zur Checkliste

Die vorliegende Information unterstützt die Anwendung der DGUV Information 209-068 „Ergonomische Maschinengestaltung – Checkliste und Auswertungsbogen“. Mit dem Auswertungsbogen der vorstehend genannten Information werden die Einträge in der Checkliste bewertet.

Geändert DGUV Information 209-068 Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung – Checkliste und Auswertungsbogen

Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV), enthält im Anhang I einen eigenen Unterpunkt Nr. 1.1.6 „Ergonomie“. Vom Maschinenhersteller wird gefordert, dass Belästigung, Ermüdung und psychische Belastungen der Maschinenbedienpersonen unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien bereits bei der Konzeption der Maschine auf ein Minimum zu reduzieren sind.

Geändert DGUV Grundsatz 300-004 „DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung – Teil 2: Zertifizierung von Personen“

Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung findet Anwendung auf die Zertifizierung von Personen, die von den Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test im Rahmen ihrer Prüf- und Zertifizierungstätigkeit durchgeführt werden.)

Geändert DGUV Grundsatz 300-003 „DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung – Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen“

Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung findet Anwendung auf die Konformitätsbewertungsverfahren der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test in den Bereichen Produkten, Prozessen, Qualitätsmanagementsystemen (QM-Systemen) und Qualitätssicherungssystemen (QS-Systemen)1). Die Konformitätsbewertungsverfahren beziehen sich hierbei insbesondere auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Sie findet keine Anwendung auf die Zertifizierung von Personen.

Geändert DGUV Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“

Bau- und Montagestellen werden in den meisten Fällen aus dem öffentlichen Netz mit elektrischer Energie versorgt. Wo dies nicht möglich ist, werden mobile Stromerzeuger eingesetzt. Diese können dann zur Versorgung einzelner Geräte oder auch einer ganzen Baustelle oder – bei Ausfall des öffentlichen Netzes – zur Einspeisung in das vorhandene Baustellennetz eingesetzt werden.

Geändert DGUV Information 203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“

Bei der Benutzung elektrischer Betriebsmittel in leitf​ähiger Umgebung kann aufgrund begrenzter Bewegungsfreiheit oder aufgrund arbeitsbedingter Zwangshaltung eine erh​öhte elektrische Gefährdung bestehen. Dabei gew​ährleistet nicht jede elektrische Schutzmaßnahme unter den genannten Bedingungen ausreichende Sicherheit, wenn Fehler auftreten.

Geändert DGUV Information 209-049 Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)

Beim Wolframinertgasschweißen (WIG) sind möglichst thoriumoxidfreie Wolframelektroden zu verwenden, da von thoriumhaltigen Wolframelektroden auf Grund ihrer radioaktiven Eigenschaften energiereiche Strahlung ausgeht. Diese Energiereiche Strahlung kann durch die Ablagerung des Thoriums in den Knochen sowie Bestrahlung der Bronchien und der Lunge das Erbgut verändern und damit langfristig Krebs auslösen.

Neu DGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Die Regel richtet sich an Unternehmer, Arbeitgeber sowie Betreiber von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft sowie Versicherte, Arbeitnehmer, selbstständige Einzelunternehmer und Künstler. Sie gilt im Besonderen auch für alle Tätigkeiten die im Rahmen von szenischer Darstellung von Schauspielern, Musikern, Tänzern, Artisten, Stuntleuten, Schülern, ehrenamtlich Tätigen und Amateuren durchgeführt werden.

Aktualisiert DGUV Vorschrift 84 „Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt“

Die DGUV Vorschrift 84 ist aktualisiert worden.

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