Geändert DGUV Regel 107-001 Betrieb von Bädern
Die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden.
Sie gibt den Betreibern von Bädern Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Betrieb von Bädern.
Detailliertere Information finden Sie hier