Geändert DGUV Information 215-611 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift „Kassen“ i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 215-611 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift „Kassen“ i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 215-611 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift „Kassen“ i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

Diese DGUV Information gibt Hinweise zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zum sicheren Umgang mit Bargeld. Es werden mögliche Sicherungsaspekte dargestellt. Informationen zur Ausrüstung von Geschäftsstellen sind in der DGUV Information 215-612 „Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen“ enthalten. Regelungen zum Betrieb von Geschäftsstellen sind in der DGUV Information 215-613 „Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – Betrieb“ zu finden.

Detailliertere Informationen finden Sie hier