Die DGUV Information 212-031 beschreibt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen. Insbesondere bei Tätigkeiten mit ab Juni 2000 verbotenen Mineralwolle-Dämmstoffen bedarf es besonderer Maßnahmen, da die dabei freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend eingestuft sind.