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Vorschriften und Regelwerk der DGUV

Neu DGUV Regel 103-602 Branche Abwasserentsorgung

Die DGUV Regel 103-602 Branche Abwasserentsorgung beschreibt die Gefährdungen sowie die zu treffenden Maßnahmen um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Dabei reichen die Gefährdungen in der Branche von biologischen und chemischen Gefahrstoffen sowie Explosionsgefahren.

Neu DGUV Regel 101-605 Branche Gebäudereinigung

Insbesondere für diese Betriebe und Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, aber auch für alle anderen Akteure, die mit dem Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Gebäudereinigung befasst sind, bietet die Branchenregel „Gebäudereinigung“ eine umfassende und zugleich kompakte Zusammenstellung rechtlicher Vorgaben, typischer Gefährdungen und bewährter Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in diesem Bereich.

Geändert DGUV Information 213-719 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Einsatz von Kaltschweißmitteln für PVC-Bodenbeläge

Das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ im Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV hat in der 213-700-Serie „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung“ die bisherige BGI 790-019 „BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung: Einsatz von Kaltschweißmitteln für PVC-Bodenbeläge“, Ausgabe Februar 2008, inhaltlich und redaktionell aktualisiert.

Geändert DGUV Information 213-106 Explosionsschutzdokument

Ein sogenanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.

Geändert DGUV Information 213-096 Organische Peroxide – Antworten auf häufig gestellte Fragen (Merkblatt M 058 der Reihe „Gefahrstoffe“)

Organische Peroxide (OP) sind aus chemischer Sicht Derivate des Wasserstoffperoxids. Man nutzt sie z. B. als Radikalstarter zum Polymerisieren von Monomeren bei der Kunststoffherstellung, als Härter für ungesättigte Polyesterharze (UP-Harze) oder als Vernetzer in der Gummiindustrie.

Geändert DGUV Information 213-069 Organische Peroxide (Merkblatt M 001 der Reihe „Gefahrstoffe“)

Organische Peroxide sind Derivate des Wasserstoffperoxids, bei dem ein oder beide Wasserstoffatome durch organische Gruppen ersetzt sind. Man nutzt sie z. B. als Radikalstarter zum Polymerisieren von Monomeren bei der Kunststoffherstellung, als Härter für ungesättigte Polyesterharze (UP-Harze) oder als Vernetzer in der Gummiindustrie.

Neu DGUV Information 211-043 Gute Praxis der Evaluation von Präventionsmaßnahmen in der gesetzlichen Unfallversicherung

DGUV Information 211-043 „Gute Praxis der Evaluation von Präventionsmaßnahmen in der gesetzlichen Unfallversicherung“ ergänzt den DGUV Grundsatz 311-001 eines gemeinsamen Verständnisses zur Evaluation von Präventionsmaßnahmen in der gesetzlichen Unfallversicherung und dient insbesondere dazu, den Begriff Evaluation einheitlich zu verwenden.

Neu DGUV Information 208-054 Fahrzeugwäsche

Ziel der DGUV Information ist es, über wesentliche Gefährdungen bei der Fahrzeugwäsche zu informieren und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Fahrzeugwäsche aufzuzeigen.

Geändert DGUV Information 213-710 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren

Das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ im Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV hat in der 213-700-Serie „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung“ die bisherige „BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethylen bei der Prüfung von Asphalt – Waschtrommelverfahren“, Ausgabe Mai 2005, inhaltlich und redaktionell aktualisiert.

Geändert DGUV Information 210-001 Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße

Aufgrund seiner Eigenschaften wird Flüssiggas bei der Beförderung als Gefahrgut eingestuft. Bei der Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße müssen die geltenden gefahrgutrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.

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