Geändert DGUV Information 213-069 Organische Peroxide (Merkblatt M 001 der Reihe „Gefahrstoffe“) | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 213-069 Organische Peroxide (Merkblatt M 001 der Reihe „Gefahrstoffe“) – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 213-069 Organische Peroxide (Merkblatt M 001 der Reihe „Gefahrstoffe“)

Organische Peroxide sind Derivate des Wasserstoffperoxids, bei dem ein oder beide Wasserstoffatome durch organische Gruppen ersetzt sind. Man nutzt sie z. B. als Radikalstarter zum Polymerisieren von Monomeren bei der Kunststoffherstellung, als Härter für ungesättigte Polyesterharze (UP-Harze) oder als Vernetzer in der Gummiindustrie.

Organische Peroxide sind verhältnismäßig instabile, temperaturempfindliche Verbindungen. Die meisten sind brennbar, manche sind leicht entzündlich, andere lediglich schwer entflammbar. Einige sind sogar explosionsgefährlich. Organische Peroxide zerfallen unter Temperatur- oder Katalysatoreinwirkung in Radikale. Bei ausreichend hoher Temperatur kann spontane Zersetzung erfolgen, die – je nach Peroxid-Struktur, -Konzentration und -Menge – unterschiedlich heftig verlaufen kann.

Die DGUV Information 213-069 behandelt Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden und Gemischen mit diesen sowie Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich (z. B. Instandhaltungsarbeiten).

Die DGUV Information 213-069 wurde von einer Projektgruppe im Auftrag des Sachgebiets „Explosionsgefährliche Stoffe“ überarbeitet und ist vom Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ verabschiedet worden.

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