Geändert DGUV Information 213-710 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 213-710 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 213-710 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren

Das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ im Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV hat in der 213-700-Serie „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung“ die bisherige „BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethylen bei der Prüfung von Asphalt – Waschtrommelverfahren“, Ausgabe Mai 2005, inhaltlich und redaktionell aktualisiert. Diese wird nun als DGUV Information 213-710 „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren“ herausgegeben.

Diese EGU geben dem Betrieb praxisgerechte Hinweise wie sichergestellt werden kann, dass der Beurteilungsmaßstab für Trichlorethen (Trichlorethylen, Tri) in Laboratorien bei der Prüfung von Asphalt eingehalten ist oder anderweitig davon ausgegangen werden kann, dass ein Stand der Technik erreicht ist. Diese Empfehlungen ersetzen die „BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethylen bei der Prüfung von Asphalt – Waschtrommelverfahren“ vom August 2005.

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