Für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen sprechen neben einer Anzahl von direkten wirtschaftlichen Effekten, wie z.B. der Reduktion von Fehlzeiten oder der Gewährung von Prämien bzw. Beitragsnachlässen bei geringem Unfallaufkommen auch eine Reihe von indirekte Auswirkungen, wie z.B. die Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen oder eine Zunahme der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.
