Der DGUV Grundsatz 312-190 beschreibt Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit Atemschutzgeräte benutzen. Zudem enthält der Grundsatz detaillierte Empfehlungen zur Aus- und Fortbildung weiterer Funktionsträger im Bereich Atemschutz, wie z. B. Ausbildende oder befähigte Personen für die Wartung von Atemschutzgeräten.