Wer führt, prägt den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit eines Betriebs und damit die Kultur.

Wer führt, prägt den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit eines Betriebs und damit die Kultur.
Besprechungen gelingen besser mit einer gut vorbereiteten Tagesordnung. Sie gibt die Struktur vor und hilft allen Teilnehmenden bei der Vorbereitung und Durchführung. Die hier vorgestellte Mustertagesordnung will das auch gar nicht ersetzen, aber konkrete Vorschläge machen, wie Sie mit relativ wenig Aufwand die Themen Sicherheit und Gesundheit stärker in den betrieblichen Alltag bringen können.
Gutes Feedback ist der Schlüssel dazu, um gemeinsam immer besser zu werden. Wechselseitiges und wertschätzendes Feedback verstärkt positives Verhalten und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf. Probleme können frühzeitig gelöst werden. In dieser Handlungshilfe finden Sie Hilfestellungen, wie Sie Anerkennung glaubwürdig zum Ausdruck bringen und wie Sie auch kritische Aspekte ansprechen,
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Diese Information ist eine Handlungshilfe für Verantwortliche in Betrieben und Verwaltungen.
Die Meldehilfe für Beinaheunfälle soll dabei helfen, dass Beinaheereignisse von den Beschäftigten zeitnah gemeldet werden.
Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern und Ersthelferinnen gemäß § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Die DGUV Information 210-005 „Kegel- und Bowlinganlagen“ richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen, Unternehmer und Beschäftigte, die entsprechende Anlagen betreiben und benutzen.
Dieses Dokument legt die Beurteilung des Verhaltens von Wassernebelsystemen für den Brandschutz von internen Atrien bei geringer oder mittlerer Brandlast fest, wobei die Brandlast oder jegliche Behinderung nicht über eine Höhe von 1,5 m herausragt.
Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Feststellung der Eignung von Stellen zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe gemäß § 26 Abs. 2 mit Abschnitt 2.2 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“und für den betrieblichen Sanitätsdienst § 27 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit DGUV Grundsatz 304-002 Abschnitt 2.2.2.
Der DGUV Grundsatz 311-002 richtet sich an die Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften, er definiert die gemeinsamem Grundlagen für die Beratung zu und die Begutachtungen von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb (AMS).