Geändert DGUV Grundsatz 304-002 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Grundsatz 304-002 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Geändert DGUV Grundsatz 304-002 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

Der Grundsatz wurde an mehreren Stellen fachlich überarbeitet und der gesamte Inhalt übersichtlicher strukturiert und optisch ansprechender gestaltet. Änderungen betreffen hauptsächlich die Qualifikation der ausbildenden Lehrkräfte. Die entsprechenden Lehrgänge müssen zukünftig das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ dezidiert berücksichtigen, um den Bezug zum betrieblichen Bereich zu verstärken. Spezifikationen wurden auch im Kapitel 2.2.3 „Erfahrung in Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes“ und Kapitel 2.4.2 „Ausbildungsleistung“ vorgenommen.

Die in Kapitel 3.3 „Sachliche Voraussetzungen zu Inhalte und Anzahl des notwendigen Demonstrations- und Übungsmaterials“ aufgeführten Materialien wurden auf den aktuellen und den Notwendigkeiten angepassten Stand gebracht. Abschließend wurden die „Themen und Lernziele der Grundausbildung, des Aufbaulehrgangs sowie der Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ der Anhänge 1 und 2 auf die betrieblichen Bedürfnissen angeglichen.

Nähere Informationen zur Feststellung der Eignung als Stelle zur Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern finden Sie auf der Seite des Fachbereiches Erste Hilfe unter
http://www.dguv.de/fb-erstehilfe/ausbildungsstellen/ermaechtigung/index.jsp

Detailliertere Informationen finden Sie hier