Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Hierunter ist „jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“ zu verstehen (§ 2 Nr. 4 ProdSG).
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