Die DGUV Regel 115-003 „Überfallprävention in Kreditinstituten“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Kreditinstituten tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.