Das GHS-Plakat wurde geändert.

Das GHS-Plakat wurde geändert.
Arbeiten an liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugen gehören zu den gefährlichen Arbeiten, weil sie meistens im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs durchgeführt werden müssen. Daher ist es für den Personenkreis, der Pannen-/Unfallhilfsarbeiten durchführt, überlebenswichtig, sich und andere Beteiligte situationsangepasst optimal zu sichern.
Wenn die Gefahr besteht, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen gemäß DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (§ 22) Auftriebsmittel getragen werden. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist die Sicherheit auf eine andere Weise herzustellen.
Die DGUV Information 202-102 gibt in deutscher und in arabischer Sprache Tipps und Informationen für Schülerinnen und Schüler mit wenig Schwimmerfahrung. In kindgerechter Sprache richtet sie sich direkt an die Schwimmanfängerin bzw. den Schwimmanfänger.
Beim Führen eines Fahrzeuges ergeben sich ständig wechselnde Situationen, auf die das Fahrpersonal reagieren muss, beispielsweise durch Steuer- oder Bremsmanöver. Ermüdung und Fehlbeurteilungen führen zu Fahrfehlern und unter Umständen zu Unfällen mit gravierenden Folgen. Zu den Umgebungseinflüssen gehören besonders die klimatischen Verhältnisse und die Luftqualität. Durch geeignete Maßnahmen können diese verbessert werden.
Die DGUV Information 212-017 dient Arbeitgebern, Beschäftigten und anderen Personen, die mit betrieblichem Hautschutz zu tun haben, als Hilfestellung für die passende Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln.
Die Einsatzmöglichkeiten der Hydraulik sind sehr vielfältig. Sie reichen vom Mikrobereich über den Maschinen- und Anlagenbau bis zur Luft- und Raumfahrt. Diese Information wendet sich an Personen, die Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen mit hydraulischer Ausrüstung planen und ausführen.
Die DGUV Information 205-021 wurde redaktionell überarbeitet, aktualisiert und der neuen DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ angepasst. Die Information beschreibt als Hilfsmittel bei der eigenverantwortlichen Auswahl geeigneter Maßnahmen die Gefährdungsbeurteilung.
Erdverlegte Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Kanäle etc.) sind sowohl in öffentlichen als auch in privaten Grundstücken verlegt. Die Verlegetiefe dieser Leitungen ist sehr unterschiedlich. Die Soll-Tiefe stimmt häufig nicht mit der Ist-Tiefe überein, weshalb die Leitungen manchmal nur wenige Zentimeter unter der Geländeoberfläche liegen.
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Gebäude werden zunehmend aus Fertigelementen wie Betonfertigteilen erstellt. Dieser Fortschritt in der Bautechnik bringt den Bedarf an weiterentwickelter und effektiver Speziallogistik mit sich. So kommen zunehmend besondere Arbeitsmittel wie Innenlader-Fahrzeuge und Innenlader-Palette (IP) zum Einsatz, deren Verwendung jedoch mit besonderen gefahrbringenden Bedingungen verbunden ist.