Die DGUV Information 202-005 „Kindertagespflege – damit es allen gut geht“ unterstützt die Kindertagespflegeperson bei der sicheren und gesunden Betreuung der Kinder und gibt Hinweise für die eigene Sicherheit und Gesundheit.

Die DGUV Information 202-005 „Kindertagespflege – damit es allen gut geht“ unterstützt die Kindertagespflegeperson bei der sicheren und gesunden Betreuung der Kinder und gibt Hinweise für die eigene Sicherheit und Gesundheit.
Die DGUV Information 213-013 ist die englische Ausgabe der DGUV Information „SF₆-Anlagen und -Betriebsmittel“.
Die Gestaltungsregeln wurden für neue handgeführte Schneidgeräte zum Schneiden von Papier oder ähnlichen Materialien entwickelt und dienen der Konkretisierung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie des Kapitels 2.2 „Betrieb von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen“ der DGUV Regel 100-500 und 100-501 „Betrieb von technischen Anlagen“.
Diese DGUV Information 214-036 „Prüfinformation Fahrgastschiff“ gibt Hinweise zu prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, die an Bord eines Fahrgastschiffes vorzufinden sind.
Die DGUV Information 213-716 enthält Hinweise zu den erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Vorbehandlungs- und Beschichtungsverfahren sowie bei der Nachbehandlung und Verfahrenstechnik in der Galvanik.
Der Einsatz von Abfallsammelfahrzeugen ist ohne Gefährdung von Personen und Sachen nur möglich, wenn Straßen und Fahrwege die erforderlichen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.
Die theoretische Unterweisung im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den Verhaltensweisen im Brandfall ist Bestandteil der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten, z.B. gemäß § 4 der der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Die DGUV Information 209-021 gibt Personen, die Lasten anschlagen, wichtige Hinweise über Tragfähigkeiten bei der Nutzung einer oder mehrerer Stränge sowie unterschiedlicher Neigungswinkel.
Die DGUV Information 202-081 richtet sich an die Leitungen und das aufsichtsführendes Personal in der Kindertagesbetreuung und in Schulen.
Für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen sprechen neben einer Anzahl von direkten wirtschaftlichen Effekten, wie z.B. der Reduktion von Fehlzeiten oder der Gewährung von Prämien bzw. Beitragsnachlässen bei geringem Unfallaufkommen auch eine Reihe von indirekte Auswirkungen, wie z.B. die Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen oder eine Zunahme der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.