Neu DGUV Information 206-045 Fehlerkultur – Nochmal Glück gehabt. Mit Beinahe-Ereignissen richtig umgehen | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 206-045 Fehlerkultur – Nochmal Glück gehabt. Mit Beinahe-Ereignissen richtig umgehen – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 206-045 Fehlerkultur – Nochmal Glück gehabt. Mit Beinahe-Ereignissen richtig umgehen

Eine Unachtsamkeit und fast wäre es passiert. Gerade noch rechtzeitig konnten Sie sich am Handlauf einer Treppe festhalten, sonst wären Sie heruntergestürzt. Ein klassisches Beinaheereignis. Beinaheereignisse sind also gefährliche Situationen oder Zwischenfälle, bei denen nur zufällig kein Sach- oder Personenschaden entstanden ist. Oft werden Beinaheereignisse verharmlost und den Vorgesetzten nicht gemeldet („Es ist ja nichts passiert“). Zudem fällt es den meisten Beschäftigten schwer, auf sicherheitswidriges Verhalten bei sich selbst oder anderen hinzuweisen.
Nur wenn Beinaheereignisse gemeldet werden, können die Gefahrenquellen erkannt und beseitigt werden. Deshalb ist es wichtig, unmittelbar nach dem Beinaheunfall die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten zu informieren. Weitere Ansprechpersonen im Betrieb sind ggf. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die oder der Sicherheitsbeauftragte oder auch der Betriebs- bzw. Personalrat.
Die Meldehilfe für Beinaheunfälle kann dabei helfen, dass Beinaheereignisse von den Beschäftigten zeitnah gemeldet werden.

Detailliertere Informationen finden Sie hier