Wer führt, prägt den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit eines Betriebs und damit die Kultur.

Wer führt, prägt den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit eines Betriebs und damit die Kultur.
Besprechungen gelingen besser mit einer gut vorbereiteten Tagesordnung. Sie gibt die Struktur vor und hilft allen Teilnehmenden bei der Vorbereitung und Durchführung. Die hier vorgestellte Mustertagesordnung will das auch gar nicht ersetzen, aber konkrete Vorschläge machen, wie Sie mit relativ wenig Aufwand die Themen Sicherheit und Gesundheit stärker in den betrieblichen Alltag bringen können.
Gutes Feedback ist der Schlüssel dazu, um gemeinsam immer besser zu werden. Wechselseitiges und wertschätzendes Feedback verstärkt positives Verhalten und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf. Probleme können frühzeitig gelöst werden. In dieser Handlungshilfe finden Sie Hilfestellungen, wie Sie Anerkennung glaubwürdig zum Ausdruck bringen und wie Sie auch kritische Aspekte ansprechen,
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Diese Information ist eine Handlungshilfe für Verantwortliche in Betrieben und Verwaltungen.
Die Meldehilfe für Beinaheunfälle soll dabei helfen, dass Beinaheereignisse von den Beschäftigten zeitnah gemeldet werden.
Die DGUV Information 210-005 „Kegel- und Bowlinganlagen“ richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen, Unternehmer und Beschäftigte, die entsprechende Anlagen betreiben und benutzen.
Dieses Dokument legt die Beurteilung des Verhaltens von Wassernebelsystemen für den Brandschutz von internen Atrien bei geringer oder mittlerer Brandlast fest, wobei die Brandlast oder jegliche Behinderung nicht über eine Höhe von 1,5 m herausragt.
Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Feststellung der Eignung von Stellen zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe gemäß § 26 Abs. 2 mit Abschnitt 2.2 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“und für den betrieblichen Sanitätsdienst § 27 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit DGUV Grundsatz 304-002 Abschnitt 2.2.2.
Die Orientierungshilfe soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Beschäftigten die Chancen von Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) aufzeigen und bei der praktischen Umsetzung unterstützen.
Die DGUV Information 202-115 „E-Scooter in Schulen – Was gilt?“ gibt als Broschüre im DIN lang Format in kurzer und prägnanter Weise eine Orientierung, worauf bei der Verwendung von
E-Scootern (≤ 20km/h) im Zusammenhang mit dem Schulbesuch geachtet werden soll.