Der DGUV Grundsatz 309-013 legt Inhalt und Dauer der Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde nach ​§ 5 der L​ärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung f​ür:
- die Durchf​ührung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition,
- die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitspl​ätzen für Hand-Arm-Vibrationen,
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