Neu DGUV Grundsatz 309-013 „Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung“
Der DGUV Grundsatz 309-013 legt Inhalt und Dauer der Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung für:
- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition,
- die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen für Hand-Arm-Vibrationen,
- die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen für Ganzkörper-Vibrationen.
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