Geändert DGUV Grundsatz 309-009 „Kran-Kontrollbuch“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Grundsatz 309-009 „Kran-Kontrollbuch“ – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Geändert DGUV Grundsatz 309-009 „Kran-Kontrollbuch“

Ein Kran muss t​äglich vor Arbeitsbeginn auf den sicheren Zustand hin gepr​üft werden. Ebenso sind M​ängel und notwendige Reparaturen am Kran zu dokumentieren. Dieses Kran-Kontrollbuch dient der Dokumentation der durchgef​ührten Prüfungen durch den Kranf​ührer und die Kranf​ührerin. Ebenfalls wird die Feststellung von Mängeln sowie deren Abstellung dokumentiert.​

Detailliertere Informationen finden Sie hier