Neu DGUV Grundsatz 310-007 Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Grundsatz 310-007 Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Neu DGUV Grundsatz 310-007 Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen

Der DGUV Grundsatz 310-007 wurde unter der Federführung des Sachgebietes Getränkeschankanlagen erstellt und beschreibt die Anforderungen an die Qualifizierung von Personen und die Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen. Sie richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen/Unternehmer als auch an Personen die mit der Prüfung von Getränkeschankanlagen beauftragt werden. Sie soll einheitliche Bedingungen für die Qualifizierung der Prüfpersonen schaffen.

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