Dieses Dokument behandelt alle wesentlichen Gefahren, Gefahrensituationen und Ereignisse, wie in Anhang A aufgeführt, die für transportable Diamantseilsägen im Sinne von Abschnitt 3 relevant sind.

Dieses Dokument behandelt alle wesentlichen Gefahren, Gefahrensituationen und Ereignisse, wie in Anhang A aufgeführt, die für transportable Diamantseilsägen im Sinne von Abschnitt 3 relevant sind.
Dieses Dokument behandelt alle wesentlichen Gefahren, Gefahrensituationen und Ereignisse, wie in Anhang A aufgeführt, die für stationäre Diamantseilsägen (stationäre Diamant-Monodrahtsägen und stationäre Diamant-Mehrdraht-Sägen) relevant sind, wie in Abschnitt 3 definiert.
Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Die DGUV Information 213-701 enthält allgemeine Informationen zu den „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger, kurz „EGU“. Diese dienen Unternehmen als Hilfestellung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung.
Eine Exposition von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen kommt im Feuerwehreinsatz häufig vor – auch bei Einsätzen außerhalb des ABC-Bereichs nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 500, für den klare Schutz- und Hygienemaßnahmen vorgeschrieben sind. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen können diese Gefahrstoffe akute oder chronische Gesundheitsschäden bis hin zu Krebserkrankungen verursachen.
Mit dieser DGUV Information sollen für Arbeitsplätze im Bereich der Wasseraufbereitung in Bädern – ergänzend zur DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ – die Regelungen speziell für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.
Die TRBS1123 »Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen –Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß §15 Absatz1 BetrSichV“ ist berichtigt worden.
Die DGUV Regel 108-002: Tankstellen ist zurückgezogen worden.