Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmuta-gener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmuta-gener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.
Die DGUV Information 215-313 „Lasten über Personen – Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen“ beschreibt den sicheren Umgang mit Lasten über Personen.
Die Qualität der Beleuchtung im Arbeitsumfeld beeinflusst über das Sehen hinaus Aktivität und Wohlbefinden der Beschäftigten und wirkt sich so auch auf ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft aus. Eine schlechte Beleuchtung kann zu einer erhöhten Beanspruchung der Augen und frühzeitiger Ermüdung der Beschäftigten führen.
Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ ist berichtigt worden. In den Abschnitten 4.4.2, 4.5 und in den Literaturhinweisen sind einzelne Sätze neu gefasst worden.
Diese Europäische Norm legt ein Brandprüfverfahren und ein Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Beitrages von Brandschutzsystemen zur Feuerwiderstandsfähigkeit von Stahlstäben mit rundem und rechteckigem Querschnitt, die als Zugglieder eingesetzt werden, fest.
Durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten werden Multikopter (Drohnen) zunehmend für die unterschiedlichsten gewerblichen Zwecke genutzt. Insbesondere die einfache Handhabung, unterschiedlichste Bauformen, Verfügbarkeit, moderne Navigationstechnik sowie relativ niedrige Anschaffungs- und Betriebskosten machen ihre Anwendung so attraktiv. Multikopter können herkömmliche Arbeitsmittel ersetzen und erschließen vollkommen neue Anwendungsmethoden bzw. Verfahren.
Die Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesarbeitsministerium haben unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine verbindliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erarbeitet. Diese konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz und orientiert sich am aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument stellt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für verschiebbare Baustellenkreissägemaschinen zur Verfügung, nachfolgend als „Maschinen“ bezeichnet, die konstruiert sind zum Schneiden von Holz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz.
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.