Geändert DIN 6812:2020-08 – Entwurf Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV – Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes | Regel-Recht aktuell Geändert DIN 6812:2020-08 – Entwurf Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV – Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN 6812:2020-08 – Entwurf Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV – Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes

Dieses Dokument gilt für die Errichtung von Röntgenanlagen zur medizinischen Anwendung mit Nennspannungen bis 300 kV. Alle den bautechnischen Strahlenschutz betreffenden Änderungen an bestehenden Röntgenanlagen unterliegen ebenfalls diesem Norm-Entwurf. Insbesondere gilt er für die Bemessung von bautechnischen Strahlenschutzvorkehrungen im Rahmen des ortsbezogenen Strahlenschutzes für Personen, die sich während des Betriebs der Röntgeneinrichtung im Röntgenraum oder in benachbarten Bereichen aufhalten.

Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-02 AA „Strahlenschutz“ des Normenausschusses Radiologie bei DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e. V. (DGMP), der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO) erarbeitet.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN 6812:2013-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Anpassung an das aktuelle Strahlenschutzrecht: – Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz- StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, – Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S.2034, 2036);
  2. redaktionelle und inhaltliche Ãœberarbeitung.

Detailliertere Informationen finden Sie hier