Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden.

Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden.
Die DGUV Information 213-020 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Leitlinie zur Auswahl und Qualifizierung von Personal zum Führen von Autobetonpumpen.
Die DGUV Information 207-023 enthält Prüflisten zur Kontrolle von Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräume. Weiterführende Hinweise zu den Prüflisten sind in der DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ zu finden.
Die DGUV Regel 114-610 „Branche Grün- und Landschaftspflege“ bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege.
Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ ist berichtigt worden.
Gut gestaltete Kassenarbeitsplätze können einen großen Beitrag leisten, um das Ziel zu erreichen, mit freundlichem Kassenpersonal zügig und fehlerfrei zu kassieren und leisten gleichzeitig einen Beitrag für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Plakat für den Unterricht des Sachgebiets Schulen des Fachbereichs Bildungseinrichtungen der DGUV
Detailliertere Informationen finden Sie hier
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Plakat für den Unterricht des Sachgebiets Schulen des Fachbereichs Bildungseinrichtungen der DGUV
Diese DGUV Information enthält Praxisbeispiele für Betriebsanweisungen nach § 14 der Biostoffverordnung. Sie gibt darüber hinaus einige Hinweise zur Erstellung von Betriebsanweisungen.
Die DGUV Information 213-582 „Verfahren zur Bestimmung von Quarz und Cristobalit“ wurde um ein zweites Bestimmungsverfahren ergänzt.Das neue Verfahren „Probenahme mit Pumpe, Abscheidung der alveolengängigen Staubfraktion (A-Staub) auf Partikelfilter, Röntgendiffraktometrie nach gravimetrischer A‑Staubbestimmung“ stellt für bestimmte Anwendungsfälle und Problematiken eine Alternative zum ersten Verfahren dar, welches auf der Infrarotspektroskopie nach gravimetrischer A‑Staubbestimmung beruht.