Geändert DGUV Information 208-003 Steh-Kassenarbeitsplätze | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 208-003 Steh-Kassenarbeitsplätze – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 208-003 Steh-Kassenarbeitsplätze

Gut gestaltete Kassenarbeitsplätze können einen großen Beitrag leisten, um das Ziel zu erreichen, mit freundlichem Kassenpersonal zügig und fehlerfrei zu kassieren und leisten gleichzeitig einen Beitrag für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

In der DGUV Information 208-003 werden hauptsächlich die Kassentisch-Arten „Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe“ und „Steh-Kassenarbeitsplatz“ betrachtet. Unternehmen haben die Pflicht, für die sichere Verwendung von Steh-Kassentischen zu sorgen. Die DGUV Information 208-003 „Steh-Kassenarbeitsplätze“ richtet sich an Unternehmer und enthält Hinweise zu den Anforderungen und Arbeitsmitteln an Kassentischen, zu Umgebungsbedingungen von Steh-Kassenarbeitsplätzen und zur Arbeitsorganisation. Außerdem wird über Psychische Belastung, Umgang mit Zahlungsmitteln und Raubüberfallprävention informiert und gibt Hinweise zur Erstellung von Betriebsanweisungen und zur Unterweisung von Beschäftigten an Steh-Kassenarbeitsplätzen.

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