Zum Jahreswechsel sind die Regelungen des 7. SGB IV-Änderungsgesetz und damit auch Änderungen im Berufskrankheitenrecht in Kraft getreten. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungszwangs, Erleichterungen bei der Ursachenermittlung und die Förderung der Forschung zu Berufskrankheiten.