Zurückgezogen DGUV Regel 108-001 „Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen“ | Regel-Recht aktuell Zurückgezogen DGUV Regel 108-001 „Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen“ – Regel-Recht aktuell
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Zurückgezogen DGUV Regel 108-001 „Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen“

Im Sachgebiet „Intralogistik und Handel“ des DGUV Fachbereichs „Han-del und Logistik“ wurde die DGUV Regel 108-010 „Überfallprävention in Verkaufsstellen“ erarbeitet. In diese DGUV Regel wurden die Inhalte der DGUV Regel 108-001 integriert und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik sowie den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert. Aufgrund ihrer veralteten Inhalte und der Ãœbernahme relevanter Inhalte in die DGUV Regel 108-010 wurde die DGUV Regel 108-001 „Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen“ zurückgezogen.