Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist wie folgt geändert oder ergänzt worden:

In Abschnitt 3 wird in der Liste bei Stoffeintrag für Lithiumhydrid in der Spalte „Spitzenbegr.“ der Überschreitungsfaktor „1(I)“ ergänzt und die Bemerkung 13 gestrichen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier