Die Betriebssicherheitsverordnung ist geändert worden.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist geändert worden.
Einige Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in Industriehallen. Ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden hängen unter anderem von einem gesundheitlich zuträglichen Klima und einer guten Luftqualität ab. In Industriehallen können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten wie in Büroräumen, die Ursachen unterscheiden sich jedoch häufig.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert und ergänzt worden.
Der DGUV Grundsatz 315-390 „Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik mit den Grundsätzen für die Ermächtigung von Sachverständigen nach DGUV Vorschrift 17 bzw. 18“ gibt Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ zu erfüllen sind.
Der Gütertransport findet im öffentlichen Straßenverkehr mit all seinen Gefahren statt. Die meisten Arbeiten verrichten Fahrerinnen und Fahrer von Nutzkraftfahzeugen nicht im eigenen Betrieb, sondern an wechselnden Arbeitsstellen – häufig in einer unbekannten Umgebung. Dies bedeutet eine besondere Herausforderung für die Organisation des Arbeitsschutzes.
Die DGUV Information 215-450 „Softwareergonomie“ bietet unter anderem praktische Hilfen für die Fragen an, wie Informationsaufnahme und -verarbeitung beim Menschen funktionieren, welche Schlüsse sich daraus für die Auswahl geeigneter Software ziehen lassen und wie bei der Beschaffung von Software vorzugehen ist.
Diese DGUV-Information richtet sich an die Unternehmerinnen und Unternehmer und an die Beschäftigten der Sägewerksindustrie und soll eine praktische Hilfe für die Auswahl und den Einsatz von Schutzmaßnahmen in Gattersägewerken bieten.
Die DGUV Information 202-091 „Medikamentengabe in Schulen“ wurde vom Sachgebiet „Schulen“ aktualisiert und überarbeitet. Die Überarbeitung des Informationsflyers umfasst neben wenigen redaktionellen Anpassungen, die Ergänzung eines essentiellen Passus auf Seite 5 zum Versicherungsschutz bei unterlassener Medikamentengabe.
Die TRBS 1123 „Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit“ ist geändert worden.
Die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ ist berichtigt worden.