Geändert DGUV Information 202-091 Medikamentengabe in Schulen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 202-091 Medikamentengabe in Schulen – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 202-091 Medikamentengabe in Schulen

Die DGUV Information 202-091 „Medikamentengabe in Schulen“ wurde vom Sachgebiet „Schulen“ aktualisiert und überarbeitet. Die Überarbeitung des Informationsflyers umfasst neben wenigen redaktionellen Anpassungen, die Ergänzung eines essentiellen Passus auf Seite 5 zum Versicherungsschutz bei unterlassener Medikamentengabe.

Folgender Wortlaut wurde ergänzt: „Erleidet ein Kind einen Gesundheitsschaden, weil die gebotene und vereinbarte Medikamentengabe unterlassen wurde, besteht kein Anspruch auf Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Behandlungskosten des Kindes übernimmt in diesem Fall die für das Kind zuständige Krankenkasse.“

Die überarbeitete DGUV Information 202-091 „Medikamentengabe in Schulen“ hilft Schulleitungen und Lehrkräften, die Anforderungen der Medikamentengabe in der Schule sicher umzusetzen. Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräfte können diese DGUV Information im Rahmen ihrer schulischen Beratungstätigkeit als gesicherte Fachmeinung heranziehen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier