Geändert DGUV Information 215-450 Softwareergonomie | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 215-450 Softwareergonomie – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 215-450 Softwareergonomie

Software spielt heute bei fast allen Arbeiten eine wichtige Rolle. Die Qualität der eingesetzten Software entscheidet mit über die Prozesse im Unternehmen, über die Güte der Arbeitsergebnisse, die Qualität der Wissensgenerierung sowie über Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten.

Die DGUV Information 215-450 „Softwareergonomie“ bietet unter anderem praktische Hilfen für die Fragen an, wie Informationsaufnahme und -verarbeitung beim Menschen funktionieren, welche Schlüsse sich daraus für die Auswahl geeigneter Software ziehen lassen und wie bei der Beschaffung von Software vorzugehen ist. Auch Aspekte der Barrierefreiheit werden behandelt. Sie richtet sich sowohl an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen und Führungskräfte als auch an Entwicklerinnen und Entwickler, Einkäuferinnen und Einkäufer und Benutzerinnen und Benutzer von Software.

Die vorliegende DGUV Information 215-450 „Softwareergonomie“ ersetzt ihre vorherige Fassung mit dem Ausgabestand August 2016. Gegenüber ihrer vorherigen Fassung wurde sie im Wesentlichen den aktuellen juristischen Rahmenbedingung durch die Überführung der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung angepasst. Weiterhin sind neue Entwicklungen aus der einschlägigen Normung zur Softwareergonomie und zur Barrierefreien Informationstechnik eingearbeitet.

Detailliertere Informationen finden Sie hier