Die Abnahme von Holzbearbeitungsmaschinen bereitet in der Praxis häufig Probleme. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Festlegung des Liefergegenstands in der Spezifikationsphase und die folgende Abprüfung bei der Maschinenabnahme. Besonders die quantitativ kaum greifbaren aber dennoch durch die Maschine sicher zu erzeugenden attributiven Qualitätsmerkmale der Werkstücke wie Ästhetik und Anmutung sind schwierig zu handhaben.
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