Neu DGUV Information 209-097 Mensch und Arbeitsplatz – Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 209-097 Mensch und Arbeitsplatz – Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 209-097 Mensch und Arbeitsplatz – Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen

Zu den Berufskrankheiten gehört auch das Carpaltunnelsyndrom mit der Einordnung als BK 2113.

Wird der Mediannerv, der durch den Carpaltunnel im Handgelenk verläuft, über längere Zeit mit Druck belastet, so kann sich ein Carpaltunnelsyndrom ausbilden. Folgen können Schmerzen an Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger sein. Schreitet die Erkrankung fort, können Taubheit du Schwächung der von Handmuskulatur auftreten.

Arbeitsbedingte Risiken sind Belastungen von Hand-Arm-Schulter aus repetitive Tätigkeiten, hoher Kraftaufwand und Hand-Arm-Vibrationen. Kombinationen aus diesen drei Grundbelastungen sind mit höheren Risiken verbunden.

In dieser DGUV Information wird das Carpaltunnelsyndrom mit den arbeitsbedingten Risiken vorgestellt. Das STOP -Prinzip zur Ableitung von Präventionsmaßnahmen werden an Beispielen vorgestellt. Ergebnisse konkreter Präventionsmaßnahmen werden an betrieblichen Best Practice Lösungen vorgestellt.

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab April 2024.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier