Die TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist geändert worden.
Die TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist geändert worden.
Die TRGS Biologische Grenzwerte (BGW) ist geändert worden.
Die TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte ist geändert worden.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert und ergänzt worden.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert und ergänzt worden.
Die TRGS 903„Biologische Grenzwerte (BGW)“ ist geändert und ergänzt worden.
Die TRGS 505 richtet sich an den Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen zur Unterschreitung des in Deutschland geltenden Biologischen Grenzwertes (BGW) von 150 μg Blei/L Blut. Dieser Wert gilt nicht für Beschäftigte im gebärfähigen Alter. Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt. Beschäftigungsbeschränkungen sind in Abschnitt 7, Verwendungsverbote in Abschnitt 6 aufgeführt.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert oder ergänzt worden.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte”ist geändert und ergänzt worden.
Die TRGS 720 ist berichtigt und geändert.