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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“

Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ ist berichtigt worden. In den Abschnitten 4.4.2, 4.5 und in den Literaturhinweisen sind einzelne Sätze neu gefasst worden.

Neu TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines

Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Neu TRGS 600 Substitution

Diese TRGS soll den Arbeitgeber darin unterstützen, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden.

Geändert TRGS 559 Quarzhaltiger Staub

Die TRGS 559 „Quarzhaltiger Staub“ ist berichtigt worden.

Geändert TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden.

Geändert TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten

Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ ist berichtigt worden.

Geändert TRGS 559 Quarzhaltiger Staub

Die TRGS 559 gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen quarz- und cristobalithaltiger Staub (im Folgenden quarzhaltiger Staub genannt) auftreten kann. Das Mineral Quarz ist ubiquitär (allgegenwärtig) vorhanden, sodass davon auszugehen ist, dass viele Stäube quarzhaltig sein können.

Geändert TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten

Die TRGS 528 wurde vollständig überarbeitet.

Geändert TRGS 420 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition

Die TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ ist geändert worden.

Geändert TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien

Diese TRGS enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die aus Nanomaterialien bestehen oderenthalten.

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