Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte”ist geändert und ergänzt worden.
- In Abschnitt3 wird unter „Verwendete Abkürzungen, Symbole, Ziffern und Erläuterungen“
a) in der Bemerkung 22a und 22b jeweils das Datum von „31. Oktober 2021“ in 21. August 2023“ geändert,
b) in der Bemerkung 26 das Datum von „31. Oktober 2022“ in 21. August 2023“ geändert,
c) die neue Bemerkung 38 angefügt: „(38) Bei einer Mischung von Hartholzstäuben mit anderen Holzstäuben gilt der Arbeitsplatzgrenzwert für Hartholzstaub für sämtliche in der Mischung enthaltenen Holzstäube.“ - In Abschnitt 3 werden in der Liste einige Einträge geändert und ergänzt.
- Nummer 4 des Verzeichnis der CAS-Nummern wird um einige Einträge ergänzt.
Detailliertere Informationen finden Sie hier