Die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ ist geändert und ergänzt worden. Für die aktualisierte Fassung wurden in der Vorbemerkung der TRGS die Sätze 2, 4 und 5 geändert. Zudem wurden Nummer 3.2.1 Absatz 1 Nr. 3 und Nummer 8.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge neugefasst und Anlage 4 gestrichen.
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