Neugefasste TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“ | Regel-Recht aktuell Neugefasste TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“ – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Neugefasste TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“

Die TRGS 407 ist neugefasst worden. Sie gilt für Tätigkeiten mit Gasen, einschließlich Flüssiggas und Gasen zu Brennzwecken sowie für Tätigkeiten mit Cyanwasserstoff (HCN). Sie beschreibt in Ergänzung zu TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ Vorgehensweisen bei der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung sowie gasspezifische Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen.

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