Neu TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“
Die TRGS konkretisiert die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Mess-, Steuer-, und Regelungseinrichtungen (MSR-Einrichtungen) als Teil der in TRGS 722, TRBS 2152 Teil 3 bis und TRBS 2152 Teil 4 genannten Maßnahmen. Die TRGS 725 gilt für mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische, elektronische als auch programmierbare elektronische MSR-Einrichtungen. Die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen nach TRGS 722, TRBS 2152 Teil 3 und TRBS 2152 Teil 4 sind ebenso wenig Bestandteil dieser TRGS wie die Bewertung von organisatorischer Maßnahmen.
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