Neugefasste TRGS 745/TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ | Regel-Recht aktuell Neugefasste TRGS 745/TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Neugefasste TRGS 745/TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“

Die TRGS 745/TRBS 3145 ist neugefasst worden. Sie soll helfen, Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gasen in ortsbeweglichen Druckgasbehältern zu vermeiden. Die TRGS 745/TRBS 2135 gilt auch für Tätigkeiten mit Cyanwasserstoff (HCN). Sie gilt jedoch nicht für das Lagern von Gasen, das Bereithalten und Entleeren von Eisenbahnkesselwagen, Straßentankwagen und von Tankcontainern, das Entleeren von Treibgastanks, Tätigkeiten mit ortsbeweglichen Druckgasbehältern, die nach ihrer Herstellung ständig ortsfest betrieben werden sowie für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ fallen.

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