Regeln

Neu TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

Diese TRGS gilt für Tätigkeiten, bei denen durch eine Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen der Kategorie 1A oder 1B ein hohes Risiko gemäß TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ auftreten kann.

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 “ Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”, ist geändert, ergänzt und berichtigt worden.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

In Nummer 3 Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte a) wird unter „Verwendete Abkürzungen, Symbole, Ziffern und Erläuterungen“ „Spalte Bemerkungen“ folgende neue Nummer 24 angefügt: „Für als Carc 1A oder 1B eingestufte Nickelverbindungen siehe TRGS 910 und TRGS 561. Eine Beurteilung anhand des AGW für Nickelmetall kann dann erfolgen,

Geändert TRGS 513 Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd

Die TRGS 513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd“ ist geändert worden, indem Anlage 5 neugefasst wurde. Die neugefasste Anlage finden Sie hier https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-513-Aenderungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3.  Hinweis: Die TRGS 513 selbst sowie die Anlagen 1-4 werden im Kontext der vorgesehenen Änderung der Gefahrstoffverordnung überarbeitet.

Geändert TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)

Die TRGS „Biologische Grenzwerte (BGW)“, Ausgabe Februar 2013, GMBl 2013 S. 364-372 vom 4.4.2013 [Nr. 17], zuletzt geändert und ergänzt GMBl 2017 S. 370-371 [Nr. 20], wird wie folgt berichtigt: In Nummer 3 wird in der Liste beim Eintrag „1,1,1-Trichlorethan“ in der Spalte „Probenahmezeitpunkt“ der Ausdruck „c,

Geändert TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“

Die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ist geändert worden. In Nummer 4.2.1 Absatz 7 werden die Sätze 3 bis 5 wie folgt neu gefasst:
Explosionsgefährdete Bereiche können in Zonen eingeteilt werden. Für bestimmte Anwendungsfälle kann dazu die EX-RL Beispielsammlung zur DGUV Regel 113-001, 

Neu TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen

Die TRLV Lärm, Teil 3 „Lärmschutzmaßnahmen“ beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist. Ihre Dokumentation ist gemäß LärmVibrationsArbSchV Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Lärm, Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Lärm“).

Neu TRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm

Die TRLV Lärm, Teil 2 „Messung von Lärm“ beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Beauftragung, der Durchführung und der Auswertung von Lärmmessungen am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik sowie den Vergleich der Messergebnisse mit den Auslösewerten. (2) Die Dokumentation der Lärmmessungen ist Teil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Lärm,

Neu TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm

Die TRLV Lärm, Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Lärm“ beschreibt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV. Sie konkretisiert die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV innerhalb des durch §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes vorgegebenen Rahmens. (2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung,

Neu TRLV Lärm Teil „Allgemeines“

Die TRLV Lärm beschreibt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV. Die TRLV Lärm konkretisiert weiterhin die Messung und die Bewertung von Lärm und die Lärmschutz- und Lärmminderungsmaß- nahmen bei Gefährdungen durch Lärm nach LärmVibrationsArbSchV.

Kategorien

Datum