Geändert TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien | Regel-Recht aktuell Geändert TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Geändert TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien

Die TRBA 1000 ist geändert worden. Es wurden in Nummer 4.4.1 die Ziffern 6 und 7 ersetzt.

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