Die TRGS 410„Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugen-den oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ ist berichtigt worden.
Die TRGS 410„Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugen-den oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ ist berichtigt worden.
Die TRBA 255 konkretisiert die Biostoffverordnung (BioStoffV) für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Infektionsschutzgesetz, die durch nicht impfpräventable respiratorische Viren – im Folgenden „pandemische Viren“ – verursacht wird. Sie findet auch Anwendung, wenn aufgrund vorliegender Erkenntnisse –insbesondere über eine internationale biologische Gefahrenlage – damit gerechnet werden muss, dass es zu einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kommen kann.
Die TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist veröffentlicht worden.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden.
Die TRGS „Biologische Grenzwerte (BGW)“ ist geändert worden.
Die vorliegende DGUV Regel 110-007 „Verwendung von Getränkeschankanlagen“ bietet branchenübergreifend konkrete Hilfestellungen für Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Getränkeschankanlagen.
Mit der 8. Änderung wurde in Abschnitt 3.3 die Kennzeichnung „D“ aufgenommen und bei Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei) hinzugefügt.
Mit der 1. Änderung wurden Einstufungen auf EU-Ebene im Rahmen der Aktualisierung der EU-RL 2000/54 auf nationaler Ebene umgesetzt; betroffen sind Anisakis simplex und Trypanosoma cruzi.
Mit der 7. Änderung wurden Einstufungen auf EU-Ebene im Rahmen der Aktualisierung der EU-RL 2000/54 auf nationaler Ebene umgesetzt. Darüber hinaus wurde beim Lentivirus die Fußnote x gestrichen.
Mit der 8. Änderung wurde in Abschnitt 3.3 die Kennzeichnung „D“ aufgenommen und bei Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei) hinzugefügt.