Die 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel – 1. ProdSV) ist neugefasst worden und in Kraft getreten. Die neugefasste 1. ProdSV setzt die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU eins zu eins in deutsches Recht um.
Abschnitt 1 der 1.Â
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