Diese TRGS gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen bei Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber einatbarem (E-Fraktion) und alveolengängigem (A-Fraktion) Staub auftreten kann. Sie konkretisiert die allgemeinen Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderen Personen nach der Gefahrstoffverordnung.
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