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Gesetze, Verordnungen, Regeln

Geändert TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen

Diese TRBA gilt für die Einstufung von Prokaryonten in Risikogruppen gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung).  Mit der 4. Änderung wurden über 4000 Neueinstufungen und Änderungen der TRBA 466 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese Änderungen sind in der Gesamtliste in der Spalte „Status“ ausgewiesen.

Neu TRGS 723 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische in Folge des Wirksamwerdens von Zündquellen. Ferner findet sie Anwendung bei der Ermittlung der hierfür relevanten Inhalte des Explosionsschutzdokuments nach § 6 GefStoffV.

Neu TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert die Anforderungen an die Befähigung einer zur Prüfung befähigten Person entsprechend § 2 Absatz 6 BetrSichV.

Geändert TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln

Die Technische Regel zur Betriebssicherheit 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln ist geändert worden.

Geändert TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung

Die Technische Regel zur Betriebssicherheit 1111 Gefährdungsbeurteilung ist geändert worden.

Neu TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Beurteilung von Gefährdungen (§ 3 BetrSichV) durch Dampf oder Druck, die bei der Verwendung von druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln einschließlich überwachungsbedürftiger Druckanlagen und deren Anlagenteilen auftreten können, und für die Ableitung und Durchführung notwendiger und geeigneter Schutzmaßnahmen.

Neu TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

Dieser Teil der TRBS 1201 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Prüfart, des Prüfumfangs und der Prüftiefe für Prüfungen an Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 und nach §§ 15, 16 und 19 BetrSichV.

Neu TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Ermittlung und die Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Neu TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Neu TRBS 1112 Instandhaltung

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1112 gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen für Beschäftigte bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

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