Regeln

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert worden

In Abschnitt 2.5 wird

  1. in Nummer 7 im Klammerausdruck nach „PET“ ergänzt „Polytetrafluorethen“,
  2. folgende Nummer 13 angefügt: „13. Zirkoniumdioxid“.

In Abschnitt 3

  1. unter „Verwendete Abkürzungen…“
  2. wird die Ziffer 22 wie folgt ersetzt: „(22a) Gilt nicht für den Bereich Bergbau bis 31. Oktober 2021.(22b) Für den Bereich Bergbau gilt bis 31. Oktober 2021 ein Wert in Höhe von 30 mg/m3bzw. 25 ppm.“,
  3. werden folgende neue Ziffern 33 und 34 angefügt:„(33) Bezogen auf den Bitumenkondensat-Standard (Messverfahren 6305-2 der IFA-Arbeitsmappe) (34) Gilt nicht für den Bereich Guss- und Walzasphalt sowie im Bereich der Bitumen- und Polymerbitumenbahnen bis 31. Dezember 2024“, b) erhält in der Liste der Eintrag zu Acetaldehyd die Bemerkung „x“.

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