Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ ist berichtigt worden. In den Abschnitten 4.4.2, 4.5 und in den Literaturhinweisen sind einzelne Sätze neu gefasst worden.

Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ ist berichtigt worden. In den Abschnitten 4.4.2, 4.5 und in den Literaturhinweisen sind einzelne Sätze neu gefasst worden.
Die Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesarbeitsministerium haben unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine verbindliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erarbeitet. Diese konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz und orientiert sich am aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.
Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Diese TRGS soll den Arbeitgeber darin unterstützen, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden.
Die TRBS1123 »Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen –Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß §15 Absatz1 BetrSichV“ ist berichtigt worden.
Die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ verweist auf rechtliche Grundlagen und Anforderungen aus der DIN EN 15 635.
Die TRGS 559 „Quarzhaltiger Staub“ ist berichtigt worden.
Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden.
Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ ist berichtigt worden.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 ist geändert worden. Die Nummer 6.4 wird gestrichen und erhält den Wortlaut „6.4 (weggefallen)“.