Geändert TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung | Regel-Recht aktuell Geändert TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung – Regel-Recht aktuell
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Geändert TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung

Die TRGS 721 konkretisiert die Beurteilung von Explosionsgefährdungen durch explosionsfähige Gemische und die Vorgehensweise zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Diese TRGS gilt auch für Verbrennungsreaktionen chemisch instabiler Gase, nicht aber für deren Zerfallsreaktionen. Diese TRGS gilt nicht für Reaktionen energiereicher Stoffe oder Gemische in der kondensierten Phase im Sinne der TRGS 400. Die im Folgenden beschriebene Beurteilung von Explosionsgefährdungen bezieht sich auf explosionsfähige Atmosphären, sofern nicht in den folgenden Nummern ausdrücklich anders erwähnt. Die Beurteilung der Explosionsgefährdungen von explosionsfähigen Atmosphären kann auf nicht-atmosphärische Bedingungen übertragen werden, wenn die Einflüsse der nicht-atmosphärischen Bedingungen bekannt sind

Die TRGS 721 wurde vollständig überarbeitet:

  • konkretisiert die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung (Kriterien für eine Explosionsgefährdung, Benennung zentraler Kenngrößen),
  • Berücksichtigung von Inhalten aus der Novellierung der Gefahrstoffverordnung, insbesondere gefährlicher explosionsfähiger Gemische,
  • Vorgehensweise der Gefährdungsbeurteilung entsprechend TRGS 720,
  • Einbeziehung aller Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Sonderzustände (wie z. B. An- oder Abfahren) oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind (Betriebskonzept),
  • nachvollziehbare Dokumentation, die auch Informationen zur Bewertung von Abweichungen enthält.

Detailliertere Informationen finden Sie hier